RÜCKENDECKUNG
oder wie sich Betriebsrisiken abfedern lassen

»Wer nichts wagt, der nichts gewinnt«, lautet ein populäres Sprichwort, das quasi als Rezept für den Unternehmungserfolg gelten kann. Allerdings stehen diesem auch immer Risiken gegenüber, die sich nicht direkt beeinflussen lassen. Währungs-, Markt- und Zinsrisiken können zwar über diverse Finanzinstrumente abgesichert werden, was aber ist, wenn aus technischen Gründen oder höherer Gewalt der Betrieb zum Erliegen kommt und Leistungen nicht erbracht werden können. Oder hoch qualifizierte Mitarbeiter ausfallen, für deren Schlüsselpositionen auf die Schnelle kommissarisch Ersatz gesucht werden muss.

Nicht auszudenken, wenn Sie selbst oder einer Ihrer wichtigsten Mitarbeiter für längere Zeit ausfallen sollten. Mit einer Dread-Disease-Versicherung lässt sich zwar der schlimmste aller Fälle nicht verhindern, aber finanziell abfedern. Eine wirksame präventive Maßnahme, um beim Eintritt solcher Notsituationen Einkommensverluste zu kompensieren und an entscheidenden Stellen personelle Lücken rasch und adäquat schließen zu können.

Was ebenfalls gerne unterschätzt wird, sind Risiken, die sich aus langfristigen Verpflichtungen wie der betrieblichen Altersvorsorge ergeben. Ist diese einerseits ein gutes Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter an die Firma zu binden, stellt sie im Fall einer geplanten Veräußerung des Unternehmens unter Umständen ein Hemmschuh für Kaufinteressenten dar. So sind potenzielle Erwerber meist nicht bereit, bestehende Pensionszusagen  an Gesellschafter-Geschäftsführer zu übernehmen. Entweder, weil es am erforderlichen Kapital mangelt oder schlicht, weil sie nicht das Risiko einer über die statistisch vorgesehene Dauer hinausgehenden Inanspruchnahme tragen wollen.

Eine Abfindung der Pensionszusage ist dann meist der einzige Weg, um eine Übernahme attraktiv zu machen. Oft fehlt hierfür allerdings die entsprechende Liquidität, was zur Folge hat, dass der pensionsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer auf seine Pensionszusage ganz oder zumindest teilweise verzichten muss. Um dieses Risiko einzugrenzen, sollte daher die Finanzierung  der Pensionszusage über eine ausreichende Rückdeckung  abgesichert werden. Zum Beispiel über eine Lebensversicherung.


Welche Risiken können oder wollen Sie sich leisten?
Gerne analysieren wir, welche Absicherungen in Ihrem Fall notwendig und ratsam sind.
Kontaktieren Sie uns.



»Es gibt Risiken, die einzugehen du dir nicht leisten kannst und es gibt Risiken, die nicht einzugehen du dir nicht leisten kannst!«

Peter Ferdinand Drucker
US-amerikanischer Ökonom
1909 – 2005