ZUBROT vom Staat und Brötchengeber
ZUBROT vom Staat und Brötchengeber
Betriebliche Altersversorgung – Sparpläne, die Steuervorteile bringen
Haben Sie´s schon gewusst?
Unabhängig davon, ob sich Ihr Arbeitgeber finanziell beteiligt oder nicht, können auch Sie in eine betriebliche Alterversorgung investieren. Und damit nicht nur zusätzlich fürs Alter, den Fall der Invalidität und Ihre Hinterbliebenen vorsorgen, sondern auch Steuern und Sozialabgaben sparen. Ob Sie im Alter zu Ihrer gesetzlichen auch eine betriebliche Rente erhalten oder nicht, haben Sie also selbst in der Hand.
Bekommen Sie bereits vermögenswirksame Leistungen?
Dann lohnt es sich unter Umständen, diese in eine betriebliche Altersversorgung (BAV) umzuwandeln. Denn die Beiträge zur BAV, für die Sie während der Erwerbsphase auf einen Teil ihres Brutto-Entgelts verzichten, sind steuerfrei. Steuern fallen erst »nachgelagert« mit den Auszahlungen im Ruhestand an – in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz.
So lässt sich die Sparrate für Ihre Zusatzrente mehr als verdoppeln.
Welcher der fünf möglichen Durchführungswege zur BAV gewählt wird, entscheidet allerdings allein der Arbeitgeber. Natürlich bietet eine BAV auch für ihn einige Vorteile:
So ist diese nicht nur ein gutes Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen zu binden. Wird sie beispielsweise anstelle einer Gehaltserhöhung eingerichtet, verringern sich somit auch seine Steueranteile und die Lohnnebenkosten.
Kommt eine betriebliche Alterversorgung für Sie in Betracht?
Was müssen Sie gegebenenfalls dabei beachten?
Lassen Sie sich unabhängig von uns beraten.

