HEIMATABEND in den eigenen vier Wänden
Wohn-Riester – Eigenheim-Rente als
staatlich geförderte Altersvorsorge


Wer möchte nicht im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen, ohne bis ans Lebensende weiter Miete bezahlen zu müssen. Mit Wohn-Riester kann seit 2008 auch selbst genutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen werden.

Haben Sie im letzten Jahr eine Immobilie in Deutschland für sich gekauft oder planen Sie in absehbarer Zeit eine zu erwerben? Dann können Sie Ihr komplettes Vermögen, das Sie im Rahmen eines Riester-Vertrages angespart haben, hierfür verwenden und dabei die für Riester üblichen staatlichen Zulagen nutzen. Beispielsweise, um aufgenommene Immobilienkredite zu tilgen oder auch um Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften zu erwerben.
Eine Rückzahlung vor Renten-Beginn ist dabei nicht mehr erforderlich.

Einzige Wermutstropfen: Um das angesparte Riester-Vermögen für den Immobilienerwerb abrufen zu können, muss die Sparsumme bereits mehr als 10.000 Euro betragen.
Wer sein Haus wieder verkauft, ist gezwungen, innerhalb bestimmter Fristen entweder in eine andere selbst genutzte Immobilien zu investieren oder in einen Riester geförderten Altersvorsorge-Vertrag einzuzahlen. Andernfalls sind die auf dem Wohnförderkonto erfassten Leistungen voll zu versteuern.

Eine Besonderheit von Wohn-Riester: Auch Einzahlungen auf Bausparverträge lassen sich fördern. Wie die Tilgungsbeiträge in der Darlehensphase, sind die Sparbeiträge während der Ansparphase bis zu einem Höchstbeitrag zulageberechtigt.

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